Möchten Sie einen Minijob annehmen oder gar einen Minijobber einstellen? In diesem Fall sind für Sie die gesetzlichen Neuregelungen in diesem Bereich von besonderer Bedeutung. Haben Sie noch Altverluste aus Spekulationsgeschäften aus den Jahren vor 2009? Dann besteht Handlungsbedarf ! Weiterhin beschäftigt sich dieses Rundschreiben mit der Absetzbarkeit von Schuldzinsen bei Verkauf einer Mietimmobilie, sowie die Abzugsfähigkeit von Kosten des Alters- u. Pflegeheims. Auch bei der Erbschaftsteuer können zwischenzeitlich weitere Aufwendungen geltend gemacht werden.
Gewerbliches Rundschreiben – 03/2013
1. März 2013