Land- und Forstwirtschaft – 06/2010

Bewirtschaften Sie als Landwirt neben ihren eigenen und gepachteten Grundstücken auch Flächen ihres Ehegatten, dann besteht die Möglichkeit, dass die Flächen ihres Ehegatten zu Betriebsvermögen werden. Wann Grundstücke des Ehegatten zu Betriebsvermögen werden, bzw. wie sich das vermeiden lässt, befasst sich unter anderem dieser Informationsbrief. Zudem werdne relevante Verwaltungsanweisungen und aktuelle Steuerrechtsprechung dargestellt.
01.06.2010

Standort Oppenheim

Sant’Ambrogio-Ring 23
55276 Oppenheim
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Telefax (0 67 25) 9 19 68-200
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