Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat in einem aktuellen Beschluss die Erhöhung der Modulation, also die Kürzung der Betriebsprämie auf 9% in diesem Jahr sowie die Einführung der progressiven Modulation für rechtwidrig und mit dem Unionsrecht nicht vereinbar erklärt. Der Europäische Gerichtshof soll nun eine Vorabentscheidung treffen, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit.
Das Gericht entsprach somit der Klage einer Agrargenossenschaft in Brandenburg, die sich gegen die zusätzliche Erhöhung der Modulationskürzung ab 2011 und einer weiteren, progressiven Modulationskürzung für Betriebe mit einer Betriebsprämie über 300.000 Euro gewehrt hat. Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichthofes ausgesetzt.
Ab dem 15.12.2011 wird bundesweit die Auszahlung der Betriebsprämie 2011 erwartet. Betriebsinhaber haben von diesem Zeitpunkt an die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des entsprechenden Bewilligungsbescheides Rechtsmittel einzulegen. In Niedersachsen ist dabei nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Geschieht dies nicht, erlangt der Bescheid mit dem erhöhten Modulationsabzug Rechtskraft.
„Jeder Betriebsinhaber sollte daher sorgfältig für sich prüfen, ob er Rechtsmittel, Widerspruch oder Klage erheben will“, so Maß. Die Kosten in einem Verwaltungsgerichtsverfahren seien zwar überschaubar, das Prozessrisiko jedoch bleibe. „Teilt der Europäische Gerichtshof die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes nicht, müssen die Betriebsinhaber, die Klage erhoben haben, die Prozesskosten tragen“, informiert der Anwalt.
Seiner Meinung nach herrscht also dringender Beratungsbedarf. Betriebsinhabern empfiehlt er, sich umgehend mit dem Berufsverband in Verbindung zu setzen und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. VG 6 K 255/10 vom 28.9.2011.
Der DBV hat unterdessen Bund und Länder zu einer unverzüglichen Erklärung aufgefordert, damit die Auszahlungsbescheide von Amts wegen auch ohne Einlegung von Rechtsmitteln je nach Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH zugunsten der Landwirte korrigiert werden. Ohne eine solche Erklärung müssten alle betroffenen Betriebsinhaber entscheiden, ob sie gegen die Auszahlungsbescheide innerhalb der Monatsfrist Widersprüche bzw. Klagen gegen die um mehr als 5% erfolgte Kürzung einlegen, um mögliche Rechtsverluste zu vermeiden.