Regierung plant Steuerentlastungen 2013 und 2014

Die Regierungskoalition möchte, pünktlich zur anstehenden Bundestagswahl, den Steuerzahler um rund 6 Milliarden jährlich entlasten. Durch Anhebung des Grundfreibetrages und Verschiebung des Steuertarifs soll der Durchschnittsverdiener um 20 bis 25 Euro monatlich entlastet werden.

Gleichzeitig soll jedoch der Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2013 um 0,1% angehoben werden. Die geplanten Entlastungen im Einzelnen:

Anhebung des Grundfreibetrages

Der Grundfreibetrag ist die Jahreseinkommensgrenze bis zu der Steuerpflichtige keine Steuern zahlen müssen. Der Freibetrag soll in 2013 und 2014 um insgesamt 350 Euro erhöht werden und läge dann in 2014 bei 8.354 Euro. Dieser soll für alle Steuerzahler gleichmäßig erhöht werden. Daher profitieren hiervon nicht nur die Geringverdiener, sondern am meisten die Bezieher höherer Einkommen: Wer viel Steuern zahlt, wird am stärksten entlastet“.

Verschiebung des Steuertarifs, Bekämpfung der „kalten Progression“

Die „kalte Progression“ bedeutet, dass Steuerpflichtige  bei Lohnerhöhungen in eine höhere Steuerstufe rutschen, dadurch stärker besteuert und noch bedingt durch Inflation am Ende sogar weniger im Geldbeutel haben. Dieses betrifft überwiegend die Bezieher mittlerer und kleinerer Einkommen. Der Steuertarifverlauf soll daher geändert werden, so dass einige Steuersätze erst bei höheren Einkommenssteigerungen greifen und sich somit eine Entlastung ergibt. Die Tarifkurve soll 2013 um 1,4% und 2014 um 3% verschoben werden.

8. November 2011