Durch das Bürgerentlastungsgesetz und Wachstumsbeschleunigungsgesetz sollen die Bürger steuerlich entlastet werden. Hier die wichtigsten Entlastungen kurz im Überblick:
Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern
Die Freibeträge für Kinder wird für jedes Kind von 6.024 EUR auf 7.008 EUR angehoben. Zugleich wird das Kindergeld ab dem 01.01.2010 um 20 EUR erhöht.
Erhöhung des Grundfreibetrages
Der Grundfreibetrag wird ab dem 01.01.2010 von bislang 7.834 EUR auf 8.004 EUR für Alleinstehende und von 15.669 EUR auf 16.009 EUR für Ehepaare angehoben.
Erweiterter steuerlicher Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen
Der Höchstbetrag der begrenzt abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträgen wird künftig auf bis zu 2.800 EUR erhöht. Es soll somit sichergesetellt werden, dass alle Krankenversicherungsbeiträge, die ein Leistungsniveau absichern, das der Pflichtversicherung entspricht, voll abziehbar sind. Steuerlich sind also mindestens die Beiträge für eine Basiskrankenversicherung als Sonderausgaben anzusetzen. Dies gilt für privat und gesetzlich Versicherte.
Verbesserte Absetzbarkeit von Unterhaltsaufwendungen
Der Höchstbetrag für abziehbare Unterhaltsleistungen an Unterhaltsberechtigte wird von 7.680 EUR auf 8.004 EUR angehoben. Zusätzlich sind ab 2010 die für die unterhaltene Person übernommenen Beiträge zur Basiskrankenversicherung abziehbar.
Unterhaltsleistungen an geschiedenen Ehegatten
Der Höchstbetrag von 13.805 EUR erhöht sich ab 2010 um die für den Unterhaltsempfänger übernommenen Beiträge zur Basiskrankenversicherung.
Erhöhte Absetzbarkeit der Rentenversicherung
Die Absetzbarkeit von Beiträgen zur Basisversorgung im Alter (gesetzliche Rentenversicherung, berufsständige Versorgung, Rüruß-Rente) werden zu 70% steuerfrei gestellt.
Einführung Faktorverfahren bei Lohnsteuerkarte
Die Ehegatten haben ab 2010 zusätzlich zu den diversen Steuerkombinationen die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ziel des Faktorverfahrens ist es, einen Anzreiz zur Aufnahme einer steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu schaffen – besonders für geringer verdienende Ehepartner.
Niedrigerer Steuersatz von 7% für Hoteliers u. Fremdenzimmerbetreiber
Der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen wird zum 01.01.2010 von 19% auf 7% gesenkt.
Änderung Abschreibungsregeln für Unternehmer
Bei der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 410 EUR können Unternehmer durch eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung die Kosten voll steuerlich abziehen. Alternativ gibt es für Wirtschaftsgüter zwischen 150 EUR und 1.000 EUR Anschaffungskosten die Möglichkeit einer Poolabschreibung.
Erb- u. Schenkungsteuer für Geschwister(kinder)
Die Erbschaftsteuersätze in der Steuerklasse II werden im Jahr 2010 von 30 – 50% auf 15 – 43% abgesenkt. Dadurch werden insbesondere Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern entlastet.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung !