Wenn die Photovoltaikanlage die Rente gefährdet

Rund 1,3 Millionen Photovoltaikanlagen gibt es in Deutschland, mehr als die Hälfte davon auf den Dächern von Privathaushalten. Steuerrechtlich gesehen gelten die Betreiber als Unternehmer, sobald sie mehr Strom ins öffentliche Netz einspeisen als sie herausziehen. Und genau das kann zum Problem werden, wenn man  vorzeitig in Rente geht. Denn dann sind dem Hinzuverdienst Grenzen gesetzt.

Fast jeder Zweite verabschiedet sich vorzeitig aus dem Arbeitsleben, im Schnitt gut drei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Bis zu 450 Euro im Monat darf man dann noch dazuverdienen. Wird es mehr, droht eine Kürzung der Rente. Was viele Hausbesitzer vergessen: Auch die Einnahmen aus Solarstromanlagen, Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen gelten als Zuverdienst.

Steuerlich gesehen handelt es sich bei der Einspeisevergütung um Einnahmen aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Tätigkeit, unter Umständen auch um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aber aus Vermietung und Verpachtung. Ganz genau kann das nur ein Steuerberater oder das Finanzamt beurteilen. Je nachdem, wie die Gewinne steuerrechtlich eingestuft werden, müssen sie der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet werden. Zwar ist es bei kleinen Anlagen eher unwahrscheinlich, dass allein die Solaranlage 450 Euro im Monat bringt. Doch sobald noch weitere Einkünfte hinzukommen – etwa Lohnzahlungen aus einem Minijob – kann es kritisch werden.

Hohe Kürzungen möglich

Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, bekommen Frührentner nur noch eine Teilrente ausgezahlt. Auf mindestens ein Drittel ihrer Altersrente müssen die Betroffenen dann verzichten, möglich ist aber auch eine  Kürzung um die Hälfte oder zwei Drittel. Ausschlaggebend ist dafür der Zuverdienst und wieviel man vor der Rente verdient hat. Immerhin: Für zwei Monate im Jahr werden die Grenzen deutlich höher gesteckt, dann sind 900 Euro Zuverdienst möglich. So müssen Anlagenbetreiber in sonnigen Sommermonaten nicht um ihre Rente bangen.

Und noch eine Ausnahme gibt es: Rentenversicherte, die vor 1955 geboren wurden und schon vor 2007 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart haben, dürfen auf jeden Fall ab dem 65. Geburtstag unbegrenzt hinzuverdienen – auch wenn sie nach Anhebung der Regelaltersgrenze ein paar Monate länger arbeiten müsste. Ist die Regelaltersgrenze erstmal erreicht, sind Hausbesitzer auf jeden Fall aus dem Schneider. Denn dann dürfen sie hinzuverdienen, wie viel sie möchten – und damit auch so viel Strom einspeisen, wie die Anlage hergibt.

Quelle: n-tv.de

2. Mai 2013