Der vorliegende Rundbrief informiert Sie fast ausschließlich über die umsatzsteuerlichen Neuerungen für pauschalversteuernde Betrieb in der Land- und Forstwirtschaft. Die vielfältigen Änderungen sind für Ihren betrieblichen Alltag von Bedeutung und sollten beachtet werden. Da viele Landwirte die Dächer ihrer Gebäude zwischenzeitlich für Photovoltaikanlagen nutzen, dürften zudem für Sie die Erläuterungen zum Vorsteuerabzug bei Dachsanierungen von großem Interesse sein.
Land- und Forstwirtschaft – 06/2011
1. Juni 2011