Für jeden Arbeitnehmer ist es ganz selbstverständlich, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer automatisch an die Finanzverwaltung abführt. Um dies tun zu können, benötigt der Arbeitgeber jedoch einige Informationen von seinen Arbeitnehmern. Als Träger dieser Informationen diente bisher die 1925 eingeführte Lohnsteuerkarte in Papierform, die jedem Arbeitnehmer jährlich von der Gemeindeverwaltung zugesendet wurde.
Mit Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) wird die Lohnsteuerkarte überflüssig gemacht. Ab 2012 muss der Arbeitgeber (oder seine steuerlicher Vertreter) die Lohnsteuermerkmale elektronisch in einer Datenbank der Finanzverwaltung abrufen.
Die Arbeitnehmer werden jetzt im Herbst von der Verwaltung über ihre ab 2012 gültigen Lohnsteuermerkmale informiert. Änderungen dieser sind beim Finanzamt zu beantragen.
Die Arbeitnehmer müssen mit Beginn einer neuen Beschäftigung nur noch folgende Daten dem Arbeitgeber mitteilen:
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
- Mitteilung über Haupt- oder Nebenbeschäftigung
Der Arbeitgeber hat die Steuerabzugsmerkmale seiner Arbeitnehmer unverzüglich beim Bundesamt für Steuern elektronisch abzurufen, diese zu übernehmen und entsprechend abzuwenden. Ohne die lohnsteuerlichen Merkmale muss mit der Steuerklasse 6 abgerechnet werden.
Für die Lohnsteuerabzugsmerkmale ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Melderechtliche Daten, wie Heirat, Geburt oder Kirchenaustritt bleiben weiterhin bei der Gemeinde.
Nur der aktuelle Arbeitgeber kann die Daten abrufen. Jedoch kann der Arbeitnehmer einzelne Arbeitgeber sperren, wie z.B. bei einem Arbeitsplatzwechsel. Hier liegt jedoch möglicherweise das Problem im System, wenn nämlich der alte Arbeitgeber noch keine endgültige Abrechnung erstellt hat und der neue Arbeitgeber die Daten benötigt. Auf die Daten kann immer nur einer zugreifen.
Bei dieser Gelegenheit wurden nun auch die Tätigkeitsmerkmale in der Sozialversicherung erweitert. Ab Dezember 2011 müssen zusätzliche Angaben erfolgen, die bei den Mitarbeitern abgefragt werden müssen.
Für Fragen hierzu stehen ihnen unsere Mitarbeiter der Lohnabteilung selbstverständlich gerne zur Verfügung.