Wenn Sie vor Einführung der Abgeltungssteuer mit Aktien spekuliert und Verluste erlitten haben, waren diese Verluste nur noch eingeschränkt verrechenbar. Der Gesetzgeber hat hier für eine Übergangszeit Abhilfe geschaffen. Neben diesem Thema geht es um das neu eingführte Verzögerungsgeld, das anfallen kann, wenn angeforderte Unterlagen nicht (zeitnah) vorgelegt werden. Weiterhin erhalten sie Informationen zum Vorsteuerabzug und Investitionsabzugsbetrag (IAB).
Gewerbliches Rundschreiben – 06/2012
1. Juni 2012