Sehr geehrte Mandanten und Geschäftsfreunde !
Zu aller erst hoffen wir, dass es Ihnen und Ihren Angehörigen gut geht und wohlauf sind.
Durch das Auftreten des Corona-Virus und dessen Bekämpfung sind bei Unternehmen beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden oder werden noch entstehen.
Die Bundesregierung versucht den Geschädigten durch steuerliche und andere Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. Das Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichender Liquidität auszustatten, damit diese gut durch die Krise kommen.
Mit der Anordnung des Bundesfinanzministeriums vom 19.03.2020 wurden diese nun erlassen.Begleitet wird dies durch Maßnahmen der Sozialversicherungsträger und anderer Organe.
Nach der Pressemitteilung der Bundesregierung kursierten die verschiedenen Maßnahmen in Presse und Social Media, aber auch diverse Mythen und Gerüchte.
Die Liquiditätssicherung der betroffenen Unternehmen hat derzeit eine immense Bedeutung.
Kontaktieren Sie uns und wir prüfen gemeinsam, wie Sie mit den beschlossenen Maßnahmen die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit unterstützt werden können.
Im Anhang zu diesem Schreiben haben wir versucht Ihnen einen Überblick über die beschlossenen Maßnahmen zu verschaffen. Dieser Anhang ist auf unserer Internetseite eingestellt
www.eckert-steuerberater.de/news
und wird fortlaufend aktualisiert.
Leider sind einige dieser Maßnahmen nicht immer bundeseinheitlich geregelt da diese teilweise in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer liegt.
Unsere Kanzlei ist zwar zur Zeit für den normalen Publikumsverkehr geschlossen, das Büro aber besetzt und unsere Mitarbeiter(innen) sowie die Geschäftsführung stehen Ihnen telefonisch zur Verfügung.
Wir haben uns fest vorgenommen, Ihnen in jeder erdenklichen Möglichkeit zu helfen.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren !
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen alles Gute für die kommende Zeit !
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Eckert und Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH