zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05% auf 3,4% erhöht. Das neue Gesetz sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kinder vor.
Hier die Infos dazu, sowie die notwendigen Vorbereitungen und Auskunftserteilung die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorlegen muss, ergänzt mit einer Vorlage der freiwilligen Selbstauskunft des ArN.
29. Juni 2023