Lohnbuchhaltung: Neuerungen 2011

Jahreswechsel 2010/2011 – neue Datenübermittlungsverfahren bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,
sicher erinnern Sie sich noch gut an den letzten Jahreswechsel mit der Einführung von ELENA. Und auch der Start in das kommende Jahr steht ganz im Zeichen der Digitalisierung: Immer mehr Daten werden in digitaler Form erhoben, gleichzeitig steigt der Anspruch an die Datenqualität. Wir möchten Sie im Folgenden darüber informieren, welche Auswirkungen die Neuerungen haben werden.

Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Ab 01.01.2011 müssen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) die Erstattungsanträge für Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Beschäftigungsverbot sowie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld elektronisch übermittelt werden. Im Gegenzug entfallen die Papieranträge. Die Erstattungsanträge werden mit der Lohnabrechnung erstellt und anschließend an die Krankenkassen übermittelt. Das bedeutet, dass wir von Ihnen ab Januar 2011 alle Informationen über Krankheit und Mutterschutz/Beschäftigungsverbot Ihrer Mitarbeiter pünktlich zum Lohnabrechnungstermin des jeweiligen Monats benötigen. Hier gilt es gemeinsam festzulegen, wann und in welcher Form Sie uns die erforderlichen Daten in die Kanzlei übermitteln.

Wenn Sie die Erstattungsanträge selbst erstellen möchten, bitten wir Sie, uns hierüber zu informieren.

Die meisten Krankenkassen bieten bei Krankheit abhängig von den Umlagesätzen verschiedene Erstattungssätze (in der Regel zwischen 40 und 80 Prozent) an, diese können mit Beginn eines neuen Jahres gewechselt werden. Gerne beraten wir Sie dazu, welche Umlagesätze für Ihr Unternehmen am besten geeignet sind.

Lohnsteuerkarte

Wie Sie wahrscheinlich schon gehört haben, wird die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform abgelöst durch ein neues, elektronisches Verfahren – ElsterLohn II. Damit behalten die Lohnsteuerkarten von 2010 auch für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Wir bewahren die Lohnsteuerkarten von 2010 auf und legen die enthaltenen Eintragungen (auch Freibeträge) auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde. Bei Neueinstellungen sind die Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die 2010 ausgehändigte Lohnsteuerkarte bereitzustellen. 

Wird 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt diese nicht mehr die Gemeinde, sondern das zuständige Finanzamt in Form einer Ersatzbescheinigung aus. Das Finanzamt ist ab 2011 auch Ansprechpartner für Informationen zu den gespeicherten steuerlichen Daten und Änderungen. Ab 2012 werden die Daten für die Berechnung der Lohnsteuer in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und können von Ihnen bei Bedarf in elektronischer Form abgerufen werden.

Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter, dass sie in 2011 keine neue Lohnsteuerkarte erhalten und die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit behält.

Ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge umgehend vom Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte von den Verhältnissen zu Beginn des Übergangszeitraums zu seinen Gunsten abweichen (Anzeigepflicht des Arbeitnehmers).

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnabteilung

 
17. Januar 2011