Viele Bürger bekleiden in ihrer Freizeit ein Ehrenamt. Gerade deshalb kommt es immer häufiger vor, dass zumindest Auslagen oder auch in gewissen Umfang aufgewendete Zeiten vergütet werden. Daher ist zu prüfen, wie die Zahlungen steuerlich zu behandeln sind. Das Rundschreiben liefert Ihnen weiterhin einen Überblick über die Hinzugsverdienstgrenzen bei der Rente, sowie einen Einblick, in welchen Umfang Sie die Kinderbetreuungskosten steuerlich abziehen können. Mit diesen Themen und weiteren Anregungen informiert sie dieser Rundbrief.
Gewerbliches Rundschreiben – 09/2012
1. September 2012