Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat in einem aktuellen Beschluss die Erhöhung der Modulation, also die Kürzung der Betriebsprämie auf 9% in diesem Jahr sowie die Einführung der progressiven Modulation für rechtwidrig und mit dem Unionsrecht nicht vereinbar erklärt. Der Europäische Gerichtshof soll nun eine Vorabentscheidung treffen, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit.