Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer - neues Verfahren
Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge wird ab dem 1. Januar 2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt. Mitglieder dieser Religionsgemeinschaften müssen ab diesem Zeitpunkt nichts weiter veranlassen, um ihren kirchensteuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer nachzukommen.