Eigentümer – Vermieter bei Trennung der Eheleute oder wem sind eigentlich die Mieteinkünfte?
Insbesondere bei Eheleuten fließen nicht immer die erzielten Mieteinnahmen an den Vermieter, bzw. ist der Vermieter nicht immer Eigentümer des Mietobjektes. Die Ehefrau ist vielleicht Eigentümerin, der Ehemann hilft ihr jedoch bei den durch die Vermietung anfallenden Aufgaben und Reparaturen; die Kosten des Objekts tragen die Eheleute gemeinsam, auch die Mieteinnahmen werden geteilt. – Aber wem sind die Einkünfte steuerrechtlich zuzurechnen?