Hochwasserschäden - Holen sie den Fiskus mit ins Boot
Zwar sind Aufwendungen für Reparaturen am selbst genutzten Einfamilienhaus oder der selbst genutzten Wohnung nur sehr eingeschränkt steuerlich abzugsfähig. Aufwendungen für Wohnung, Hausrat oder Kleidung, deren Verlust bzw. Beschädigung durch ein unabwendbares Ereignis, wie beispielsweise Hochwasser, verursacht werden, können die Steuerlast hingegen deutlich reduzieren.