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12.12.2011
Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung volljähriger Kinder im Familienlastenausgleich zur Erhalt von Kindergeld und Kinderfreibetrag sind durch das Steuervereinfachungsgesetz ab 2012 neu geregelt worden. Hier das wichtigste zu den neuen Regelungen:
02.12.2011
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen die Steuerzahler und Steuerverwaltung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand durch Wegfall oder Vereinfachung von Vorausetzungen entlastet werden. Anbei die einzelnen Änderungen für die Steuererklärungen 2011 und 2012.
01.12.2011
Steuerabzug bei Bauleistungen und Freistellungen – Elektronische Lohnsteuerkarte – Beitragsbemessungsgrenzen ab 2012 – Kündigung wegen Verletzung der Meldepflicht bei Krankheit – Lohnsteuerklassenwechsel bei Nettolohnvereinbarung – Miethöhe bei verbilligter Vermietung ab 2012 – Umsatzsteuer Imbissstand – Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
01.12.2011
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 steht. Es bringt nicht nur vorteilhafte Neuerungen für Arbeitnehmer und Selbständige, sondern auch für Familien volljähriger Kinder im Hinblick auf die Kindergeldgewährung. Wir informieren sie auch über anstehende Erhöhungen der Grunderwerbsteuersätze abhängig vom Bundesland. Zum Abschluss des Jahres sei Ihnen für die gute Zusammenarbeit in 2011 herzlich gedankt, verbunden mit den besten Wünschen für das Weihnachtsfest sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2012.
01.12.2011
Die Frage der Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf oder Verpachtung der Zahlungsansprüche ist jetzt geklärt. Über dieses Thema, aber auch mit Neuigkeiten aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 informiert Sie der aktuelle Rundbrief. Von besonderem Interesse für die Nachfolgegenerationen eines LuF-Betriebes sind die Ausführungen über mögliche steuerliche und damit finanzielle Risiken aus noch bestehendem Betriebsvermögen. Zum Abschluss des Jahres sei Ihnen für die gute Zusammenarbeit in 2011 recht herzlich gedankt, verbunden mit den besten Wünschen für das neue Jahr 2012.
08.11.2011
ie Regierungskoalition möchte, pünktlich zur anstehenden Bundestagswahl, den Steuerzahler um rund 6 Milliarden jährlich entlasten. Durch Anhebung des Grundfreibetrages und Verschiebung des Steuertarifs soll der Durchschnittsverdiener um 20 bis 25 Euro monatlich entlastet werden. Gleichzeitig soll jedoch der Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2013 um 0,1% angehoben werden. Die geplanten Entlastungen im Einzelnen:
01.11.2011
Die zeitnahe Betriebsprüfung – Zeitpunkt Betriebsaufgabe – Geschenke an Geschäftsfreunde – keine Ansparabschreibung für Software – Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen – Umsatzsteuersatz bei Imbissständen – Umsatzsteuer bei Veräußerung von PKW´s ohne Vorsteuerabzug bei Kauf

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