Rundschreiben zum Jahresanfang 2011
Bei den Steuergesetzen gab es nur wenige Änderungen, auf der Ebene der Finanzverwaltung wurde jedoch der Umfang der landwirtschaftlichen Pauschalierung bei der Umsatzsteuer mit Gültigkeit ab 2011 neu geregelt. Des weiteren beobachten wir bei den Betriebsprüfungen, dass verstärkt die Aufzeichnungen der Bargeschäfte unter die Lupe genommen und schon kleine Fehler als Anlass für Korrekturaufschläge und Zuschätzungen genommen werden.