Steuern, Recht, Wirtschaft – 06/2012
Führung Fahrtenbuch – Betreuungsfreibetrag Alleinerziehde – Vergütungserwartung bei Mehrarbeit und Durchschnittsverdienst – Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten – Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums
Führung Fahrtenbuch – Betreuungsfreibetrag Alleinerziehde – Vergütungserwartung bei Mehrarbeit und Durchschnittsverdienst – Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten – Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums
Schätzungsbefugnis bei Verlust von Unterlagen – Behandlung von Steuerzinsen – Ferienjobs für Schüler Sozialversicherungsfrei – Kündigung wegen vorsätzlich fehlerhaften Arbeitszeitangaben – Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei verkehrsgünstigen Straßenverbindungen – Inländischer Wohnsitz bei Schulbesuch im Ausland – Umsätze eines Partyservice – Steuerpflicht bei Zinsen Kapitallebensversicherung steuerschädlicher Verwendung
Getragene Krankenversicherungsbeiträge eines Kindes sind Sonderausgaben bei den Eltern – Bewirtungsaufwendungen eines Hotelbetriebes – Bewirtungskostenabzug nur bei Angabe des konkreten Anlasses – Keine steuerfreie Zuschläge ohne Nachweis – Steuerpflicht von Erstattungszinsen – Zusammenveranlagung von gleichgeschlechtlichen Paaren?
Das Rundschreiben informiert Sie heute wieder über zahlreiche Änderungen im Steuerrecht. Nachdem letztmals für 2010 Lohnsteuerkarten ausgestellt wurden, die elektronische Steuerkarte allerdings auch 2012 nicht umgesetzt wurde, erhalten Sie einen Überblick, wie Sie bei einer Änderung oder falls Sie oder ihre Kinder erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigen, vorgehen.
Innergemeinschaftliche Lieferungen ab 01.01.2012 – Zuordnung von gemischt genutzten Gegenständen zum Unternehmen – Gartenarbeiten sind Handwerkerleistungen – Kindergeld bei Ausbildungsplatzsuche – Betriebsprüfung und „Chi-Quadrat-Test“ – Keine Anwendung der 1%-Regelung bei ausschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Grenze zur Ist-Versteuerung bleibt bei 500.000 EUR – Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen – Zeitliche Begrenzung Krankengeldanspruch – Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulagen – Kosten für berufliche Erstausbildung doch nur Sonderausgaben? – Veröffentlichung Jahresabschluss einer KapGes – Anlage EÜR ist zwingend abzugeben – Kindergeld für im Inland tätige polnische Staatsangehörige
Die Oberfinanzdirektion Koblenz gibt bekannt, dass Einkommensteuerbescheide für das Kalenderjahr 2011 frühestens im März 2012 erlassen werden. Grund sind die gesetzlichen Änderungen, die den Start der Steuerberechnung 2011 verzögern.